Grundstückgewinnsteuer Schweiz 2025: Alle 26 Kantone im Vergleich

Der komplette Guide zu Steuersätzen, Besitzdauer-Bonus und legalen Spartipps beim Immobilienverkauf.

📅 Aktualisiert: Januar 2025 ⏱️ 8 Min. Lesezeit

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📑 Inhalt

1. Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Verkauf von Immobilien in der Schweiz anfällt. Sie wird auf den Gewinn erhoben – also die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird in der Schweiz nicht der gesamte Verkaufserlös besteuert, sondern nur der tatsächliche Wertzuwachs. Das macht die Schweiz zu einem der attraktivsten Standorte für Immobilieninvestitionen.

Wichtig: Die Steuer ist rein kantonal – der Bund erhebt keine Grundstückgewinnsteuer. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich.

2. So wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:

Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen − Verkaufskosten

Was kann abgezogen werden?

  • Ursprünglicher Kaufpreis (inkl. damalige Handänderungssteuer)
  • Wertvermehrende Investitionen – Renovationen, Umbauten, Anbauten
  • Maklerprovision beim Verkauf
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Inseratekosten und Verkaufsaufwand

💡 Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Renovationen auf! Diese können den steuerbaren Gewinn erheblich reduzieren.

3. Steuersätze aller 26 Kantone (2025)

Die Grundstückgewinnsteuer variiert stark zwischen den Kantonen. Hier die Übersicht:

Kanton System Steuersatz Max. Reduktion
ZürichProgressiv10-40%50%
BernProgressiv10-30%70%
GenfProportional25%100%
SchwyzProgressiv5-20%50%
ZugProgressiv10-30%50%
ObwaldenProportional12%0%
St. GallenProgressiv3-23%60%

* Die vollständige Tabelle aller 26 Kantone finden Sie in unserem Rechner.

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4. Besitzdauer-Bonus: So sparen Sie Steuern

Je länger Sie eine Immobilie besitzen, desto weniger Steuern zahlen Sie. Dies ist der sogenannte Besitzdauer-Bonus oder Besitzdauerabzug.

Beispiel Kanton Bern:

  • Nach 5 Jahren: 2% Reduktion pro Jahr
  • Nach 10 Jahren: 10% weniger Steuern
  • Nach 20 Jahren: 30% weniger Steuern
  • Nach 40 Jahren: 70% weniger Steuern

Beispiel Kanton Genf:

In Genf ist der Bonus besonders attraktiv: Nach 25 Jahren Besitzdauer sind Sie komplett steuerbefreit (100% Reduktion)!

Fazit: Wenn möglich, warten Sie mit dem Verkauf bis Sie in eine höhere Reduktionsstufe kommen. Manchmal lohnt sich ein Jahr Warten!

5. Berechnungsbeispiel

Beispiel: Hausverkauf im Kanton Zürich

Verkaufspreis:CHF 1'200'000
Kaufpreis (2015):CHF 800'000
Investitionen:CHF 50'000
Maklerprovision (2.5%):CHF 30'000

Steuerbarer Gewinn:CHF 320'000
Besitzdauer:10 Jahre (15% Bonus)

Grundstückgewinnsteuer:~CHF 85'000

Ohne den Besitzdauer-Bonus wären es rund CHF 100'000 gewesen – Sie sparen also CHF 15'000!

6. 5 legale Spartipps

1. Alle Investitionen dokumentieren

Jede Renovation, jeder Umbau reduziert Ihren steuerbaren Gewinn. Bewahren Sie Rechnungen 20+ Jahre auf.

2. Besitzdauer optimieren

Prüfen Sie, ob ein paar Monate Warten Sie in die nächste Reduktionsstufe bringt.

3. Ersatzbeschaffung nutzen

Kaufen Sie innert 2 Jahren eine neue Immobilie in der Schweiz, kann die Steuer aufgeschoben werden.

4. Verkaufskosten maximieren

Makler, Inserate, Home Staging – alle Verkaufskosten sind abzugsfähig.

5. Steuerberater konsultieren

Bei grossen Gewinnen lohnt sich professionelle Beratung – die Kosten sind ebenfalls abzugsfähig!

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