Handänderungssteuer Schweiz: Alle 26 Kantone

Steuersätze, Vergünstigungen und wer bezahlt – vollständige Übersicht 2025

📅 Januar 2025 ⏱️ 8 Min. Lesezeit

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Eigentumswechsel von Immobilien erhoben wird. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet – nicht auf den Gewinn wie die Grundstückgewinnsteuer.

💡 Gut zu wissen: In Schwyz, Zürich, Zug, Glarus, Uri und Schaffhausen gibt es keine klassische Handänderungssteuer – nur geringe Gebühren!

Alle Kantone im Überblick

Kanton Satz Wer zahlt? Besonderheit
Schwyz0%🏆 Komplett steuerfrei!
Zürich0.1%KäuferNur Grundbuchgebühr
Zug~0%Gebühr nach Aufwand
Uri0.2%KäuferNur Gebühr, max. CHF 10k
Glarus0.35%KäuferNur Grundbuchgebühr
Schaffhausen0.7%KäuferNur Eintragungsgebühr
Aargau0.4%VertraglichNur Grundbuchabgabe
Nidwalden1.0%KäuferTiefster Steuersatz
App. I.Rh.1.0%Käufer
St. Gallen1.0%Käufer0.5% bei Familie
Thurgau1.0%KäuferViele Befreiungen
Tessin1.1%Käufer1.3% über CHF 2 Mio.
Luzern1.5%Käufer
Obwalden1.5%50/50Wird hälftig geteilt
Freiburg1.5%KäuferErstkauf-Freibetrag!
Wallis1-1.5%KäuferProgressiv, Gemeinden
Bern1.8%KäuferCHF 800k frei bei Selbstbewohnung!
App. A.Rh.2.0%Vertraglich1% bei Familie
Graubündenmax. 2%KäuferGemeinden erheben
Jura2.1%Käufer1.7% bei Erstkauf
Solothurn2.2%Käufer🎉 FREI bei Selbstbewohnung!
Waadt2.2%50/50+1.1% Gemeindezuschlag möglich
Basel-Land2.5%50/50Käuferhälfte bei Selbstnutzung erlassen
Basel-Stadt3.0%Käufer1.5% bei Selbstbewohnung (6 J.)
Genf3.0%KäuferCasatax: CHF 20k Reduktion!
Neuenburg3.3%Käufer2.2% bei Erstwohnung

Beispielrechnung: CHF 1'000'000 Kaufpreis

🏆 Schwyz CHF 0
Zürich (nur Gebühr) CHF 1'000
Bern (ohne Vergünstigung) CHF 18'000
Bern (mit Selbstbewohnung) CHF 3'600
Basel-Stadt CHF 30'000
Neuenburg CHF 33'000

Differenz zwischen günstigstem und teuerstem Kanton: CHF 33'000!

Die wichtigsten Vergünstigungen

🎉 Solothurn: Komplett steuerfrei

Bei dauerhafter Selbstnutzung als Hauptwohnsitz zahlen Sie seit 2011 keine Handänderungssteuer!

💰 Bern: CHF 800'000 Freibetrag

Bei mindestens 2 Jahren Selbstbewohnung sind die ersten CHF 800'000 des Kaufpreises steuerfrei. Bei CHF 1 Mio. zahlen Sie nur 1.8% auf CHF 200'000 = CHF 3'600 statt CHF 18'000!

🏠 Basel-Stadt: 50% Reduktion

Bei mindestens 6 Jahren Selbstbewohnung: nur 1.5% statt 3%. Ersparnis bei CHF 1 Mio.: CHF 15'000!

🌟 Genf: Casatax

Bei Hauptwohnsitz und Kaufpreis bis CHF 1'374'396: Reduktion von CHF 20'616 (wird jährlich angepasst).

🏡 Freiburg: Erstkäufer-Bonus

Beim erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum: Freibetrag bis CHF 500'000 (bei Kaufpreis bis CHF 1 Mio.).

Häufige Fragen

Wer zahlt die Handänderungssteuer?

In den meisten Kantonen zahlt der Käufer. In Basel-Landschaft, Obwalden und Waadt wird sie 50/50 geteilt. In Aargau und Appenzell A.Rh. ist es vertraglich regelbar.

Fällt bei Erbschaft Handänderungssteuer an?

Nein, Erbgang, Erbteilung und Vermächtnis sind in fast allen Kantonen befreit. Auch Übertragungen zwischen Ehegatten und direkten Nachkommen sind oft befreit oder reduziert.

Kann ich die Steuer vom Gewinn abziehen?

Ja! Als Verkäufer können Sie die Handänderungssteuer (falls Sie sie zahlen) von der Grundstückgewinnsteuer abziehen. Als Käufer wird sie Teil der Anlagekosten.

💡 Spartipp: Inventar separat ausweisen

Führen Sie bewegliche Sachen (Einbauküche, Möbel, Waschmaschine) separat im Kaufvertrag auf. Da die Handänderungssteuer auf den Kaufpreis berechnet wird, reduziert das die Bemessungsgrundlage für beide Parteien!

⚠️ Wichtig: Das Inventar muss mit Belegen nachweisbar sein und ist nicht hypothekarfähig (100% Eigenkapital nötig).

Alle Kosten für Ihren Kanton berechnen

Unser Rechner berücksichtigt automatisch alle Vergünstigungen.

Weitere Artikel