Häufig gestellte Fragen
Alles was Sie über Immobilienverkauf und -kauf in der Schweiz wissen müssen
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📤 Fragen zum Verkauf
Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf an? ▼
Als Verkäufer zahlen Sie typischerweise:
- Grundstückgewinnsteuer: 5-40% des Gewinns (kantonal unterschiedlich)
- Maklerprovision: 2-3% des Verkaufspreises (falls Makler beauftragt)
- Notarkosten: ca. 0.1-0.2% (Anteil Verkäufer)
- Grundbuchgebühren: ca. 0.1% (Anteil Verkäufer)
- Vorfälligkeitsentschädigung: 0.5-2% der Hypothek (falls vorzeitige Ablösung)
Brauche ich einen Makler? ▼
Nicht zwingend, aber ein guter Makler kann helfen bei:
- Realistischer Preiseinschätzung
- Professioneller Vermarktung & Fotos
- Käufersuche und Besichtigungen
- Verhandlungen führen
- Rechtliche Absicherung
Kosten: 2-3% des Verkaufspreises. Bei teureren Objekten oft auf 2% oder Fixpreis verhandelbar.
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf? ▼
Im Durchschnitt 3-6 Monate, je nach Marktlage und Preis:
- Vorbereitung & Bewertung: 1-2 Wochen
- Vermarktung & Besichtigungen: 1-4 Monate
- Verhandlungen & Reservationsvertrag: 1-4 Wochen
- Notartermin bis Übergabe: 1-3 Monate
Was passiert mit meiner Hypothek beim Verkauf? ▼
Sie haben drei Optionen:
- Ablösung: Hypothek wird aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt. Achtung: Bei Festhypotheken fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an!
- Übertragung auf Käufer: Der Käufer übernimmt Ihre Hypothek. Spart beiden Seiten Kosten – Bank muss aber zustimmen.
- Übertragung auf neue Immobilie: Falls Sie eine neue Immobilie kaufen, kann die Hypothek oft "mitgenommen" werden.
Was ist der beste Zeitpunkt zum Verkaufen? ▼
Saisonal: Frühling und Herbst gelten als beste Verkaufszeiten – gutes Wetter für Besichtigungen, Garten zeigt sich von der besten Seite.
Steuerlich: Warten lohnt sich oft! Die Grundstückgewinnsteuer sinkt mit der Besitzdauer erheblich (bis zu 70% Reduktion).
Marktlage: Tiefe Zinsen = hohe Nachfrage. Bei steigenden Zinsen sinkt die Kaufkraft der Käufer.
📥 Fragen zum Kauf
Was kostet ein Hauskauf insgesamt? ▼
Rechnen Sie mit 3-5% des Kaufpreises an Nebenkosten:
- Handänderungssteuer: 0-3.3% je nach Kanton
- Notarkosten: 0.1-1%
- Grundbuchgebühren: 0.1-0.5%
- Schuldbriefkosten: 0.1-0.3% der Hypothek
Wie viel Eigenkapital brauche ich? ▼
Mindestens 20% des Kaufpreises + Kaufnebenkosten (3-5%).
Beispiel bei CHF 1 Million:
- Anzahlung (20%): CHF 200'000
- Nebenkosten (~4%): CHF 40'000
- Total: ca. CHF 240'000
Was ist ein Schuldbrief? ▼
Ein Schuldbrief ist das Pfandrecht, das die Bank als Sicherheit für die Hypothek benötigt. Es gibt zwei Arten:
- Papier-Schuldbrief: Physisches Dokument, wird bei der Bank aufbewahrt
- Register-Schuldbrief: Nur elektronisch im Grundbuch – günstiger und moderner
Was prüfe ich bei einer Hausbesichtigung? ▼
Checkliste für die Besichtigung:
- Feuchtigkeitsflecken an Wänden/Decken
- Zustand von Heizung, Elektrik, Wasserleitungen
- Alter und Zustand von Dach und Fassade
- Fenster und Isolation (Energieeffizienz)
- Lärmbelastung (Strasse, Nachbarn, Flugzeuge)
- Lichteinfall und Ausrichtung
- Parkplatz und Garagenzufahrt
- Altlasten im Boden (bei älteren Gebäuden)
Was ist Stockwerkeigentum (STWE)? ▼
Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie einen Anteil am Gesamtgebäude plus das Sonderrecht an Ihrer Wohnung.
Wichtig zu wissen:
- Monatliche Nebenkosten für Verwaltung, Hauswart, etc.
- Erneuerungsfonds: Pflicht-Rücklagen für Renovationen
- Stockwerkeigentümer-Versammlung: Entscheidet über grössere Ausgaben
- Reglement beachten (Haustiere, Umbau, etc.)
🏛️ Fragen zu Steuern
Was ist der Unterschied zwischen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer? ▼
| Grundstückgewinnsteuer | Handänderungssteuer |
|---|---|
| Auf den Gewinn | Auf den Kaufpreis |
| Zahlt der Verkäufer | Zahlt meist der Käufer |
| In allen Kantonen | Nicht in allen Kantonen |
| 5-40% je nach Kanton/Dauer | 0-3.3% je nach Kanton |
Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer reduzieren? ▼
Es gibt mehrere legale Möglichkeiten:
- Lange Besitzdauer: Bis zu 70% Reduktion möglich (z.B. Bern)
- Investitionen abziehen: Alle wertvermehrenden Renovationen dokumentieren
- Ersatzbeschaffung: Bei Kauf einer neuen selbstbewohnten Immobilie → Steueraufschub
- Verkaufskosten abziehen: Makler, Inserate, Home Staging
- Inventar separieren: Möbel etc. separat im Vertrag ausweisen
Was ist eine Ersatzbeschaffung? ▼
Wenn Sie Ihre selbstbewohnte Immobilie verkaufen und eine neue kaufen, wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – nicht erlassen!
Voraussetzungen:
- Beide Immobilien müssen selbstbewohnt sein
- Frist: meist 2 Jahre vor oder nach Verkauf
- Neue Immobilie muss in der Schweiz liegen
- Nur der reinvestierte Betrag wird aufgeschoben
Gibt es Vergünstigungen bei der Handänderungssteuer? ▼
Ja, in vielen Kantonen – besonders bei Selbstbewohnung!
- Solothurn: Komplett steuerfrei bei Selbstbewohnung
- Bern: CHF 800'000 Freibetrag bei Selbstbewohnung
- Basel-Stadt: 1.5% statt 3% bei 6 Jahren Selbstbewohnung
- Genf: CHF 20'616 Reduktion (Casatax)
- Freiburg: Freibetrag bis CHF 500'000 bei Erstkauf
- Schwyz, Zug: Komplett steuerfrei!
Fällt bei Erbschaft Grundstückgewinnsteuer an? ▼
Nein – bei Erbgang, Erbteilung oder Schenkung wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben.
Die Steuer wird erst fällig, wenn die Erben die Immobilie verkaufen. Dann zählt die ursprüngliche Besitzdauer des Erblassers mit!
Auch befreit/aufgeschoben:
- Übertragung zwischen Ehegatten
- Übertragung an direkte Nachkommen
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
💡 Spartipps
Spartipp: Inventar separat ausweisen ▼
Führen Sie bewegliche Gegenstände separat im Kaufvertrag auf:
- Einbauküche, Einbauschränke
- Waschmaschine, Tumbler
- Möbel, Gartenmöbel
- Wert: typischerweise CHF 20'000 – 100'000
Vorteile:
- Käufer spart Handänderungssteuer
- Verkäufer spart Grundstückgewinnsteuer
Spartipp: Bestehenden Schuldbrief übernehmen ▼
Falls die Immobilie bereits belehnt ist, kann der bestehende Schuldbrief übernommen werden.
Ersparnis: 0.1-0.3% der Hypothekensumme (bei CHF 800'000 = CHF 800-2'400)
Spartipp: Mit der Besitzdauer Steuern sparen ▼
Die Grundstückgewinnsteuer sinkt mit der Besitzdauer erheblich:
- Bern: 2% Reduktion pro Jahr ab dem 5. Jahr, max. 70%
- Zürich: 3% Reduktion pro Jahr ab dem 5. Jahr, max. 50%
- Genf: 4% Reduktion pro Jahr ab dem 2. Jahr, bis zu 100% nach 25 Jahren!
Spartipp: Hypothek richtig verhandeln ▼
So sparen Sie bei der Hypothek:
- Mehrere Offerten einholen: Vergleichen Sie mind. 3-5 Anbieter
- Online-Anbieter prüfen: Oft 0.1-0.2% günstiger
- Laufzeiten mischen: Nicht alles auf eine Laufzeit setzen
- Verhandeln: Die erste Offerte ist selten die beste!
Spartipp: Kanton mit tiefer Handänderungssteuer wählen ▼
Bei der Standortwahl kann die Handänderungssteuer ein Faktor sein:
- Schwyz, Zug: Keine Handänderungssteuer
- Zürich: Nur 0.1% Grundbuchgebühr
- Neuenburg: Bis zu 3.3% (!)
Beispiel CHF 1 Mio.:
- Schwyz: CHF 0
- Zürich: CHF 1'000
- Neuenburg: CHF 33'000
🏦 Fragen zur Hypothek
Welche Hypotheken-Arten gibt es? ▼
- Festhypothek: Fixer Zins für 1-15 Jahre. Planungssicherheit, aber Ausstieg teuer.
- SARON-Hypothek: Variabler Zins, folgt dem Geldmarkt. Flexibel, aber schwankt.
- Variable Hypothek: Klassiker, kann jederzeit gekündigt werden. Meist teurer.
Was ist die Tragbarkeit? ▼
Die Bank prüft, ob Sie sich die Immobilie leisten können. Faustregel:
Wohnkosten ≤ 33% des Bruttoeinkommens
Wohnkosten = kalkulatorische Hypothekarzinsen (5%) + Nebenkosten (1%) + Amortisation
Beispiel: CHF 1 Mio. Immobilie mit CHF 800'000 Hypothek
- Kalkulatorischer Zins: CHF 40'000 (5% von 800k)
- Nebenkosten: CHF 10'000 (1% von 1 Mio.)
- = CHF 50'000/Jahr → benötigtes Einkommen: CHF 150'000
Was ist Amortisation? ▼
Amortisation = Rückzahlung der Hypothek.
Pflicht: Die 2. Hypothek (Anteil über 65% des Immobilienwerts) muss innert 15 Jahren amortisiert werden.
Zwei Arten:
- Direkt: Regelmässige Zahlungen an die Bank, Schuld sinkt
- Indirekt: Einzahlung in Säule 3a, Auszahlung bei Pensionierung. Steuerlich oft vorteilhafter!
Kann ich Pensionskassen-Geld für den Hauskauf nutzen? ▼
Ja! Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Vorbezug: Geld wird ausbezahlt, Rente sinkt entsprechend. Alle 5 Jahre möglich.
- Verpfändung: PK-Guthaben als Sicherheit, kein direkter Bezug. Rente bleibt gleich.
Voraussetzungen:
- Nur für selbstbewohntes Eigentum
- Mindestens CHF 20'000
- Bis 50 Jahre: gesamtes Guthaben verfügbar
- Ab 50 Jahre: max. Guthaben mit 50 oder 50% des aktuellen
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