Häufig gestellte Fragen

Alles was Sie über Immobilienverkauf und -kauf in der Schweiz wissen müssen

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📤 Fragen zum Verkauf

Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf an?

Als Verkäufer zahlen Sie typischerweise:

  • Grundstückgewinnsteuer: 5-40% des Gewinns (kantonal unterschiedlich)
  • Maklerprovision: 2-3% des Verkaufspreises (falls Makler beauftragt)
  • Notarkosten: ca. 0.1-0.2% (Anteil Verkäufer)
  • Grundbuchgebühren: ca. 0.1% (Anteil Verkäufer)
  • Vorfälligkeitsentschädigung: 0.5-2% der Hypothek (falls vorzeitige Ablösung)
💡 Die Handänderungssteuer zahlt in den meisten Kantonen der Käufer!
Brauche ich einen Makler?

Nicht zwingend, aber ein guter Makler kann helfen bei:

  • Realistischer Preiseinschätzung
  • Professioneller Vermarktung & Fotos
  • Käufersuche und Besichtigungen
  • Verhandlungen führen
  • Rechtliche Absicherung

Kosten: 2-3% des Verkaufspreises. Bei teureren Objekten oft auf 2% oder Fixpreis verhandelbar.

💡 Tipp: Holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen Sie Leistungen, nicht nur den Preis!
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Im Durchschnitt 3-6 Monate, je nach Marktlage und Preis:

  • Vorbereitung & Bewertung: 1-2 Wochen
  • Vermarktung & Besichtigungen: 1-4 Monate
  • Verhandlungen & Reservationsvertrag: 1-4 Wochen
  • Notartermin bis Übergabe: 1-3 Monate
📅 Planen Sie den Verkauf so, dass Sie nicht unter Zeitdruck geraten – das schwächt Ihre Verhandlungsposition!
Was passiert mit meiner Hypothek beim Verkauf?

Sie haben drei Optionen:

  1. Ablösung: Hypothek wird aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt. Achtung: Bei Festhypotheken fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an!
  2. Übertragung auf Käufer: Der Käufer übernimmt Ihre Hypothek. Spart beiden Seiten Kosten – Bank muss aber zustimmen.
  3. Übertragung auf neue Immobilie: Falls Sie eine neue Immobilie kaufen, kann die Hypothek oft "mitgenommen" werden.
💡 Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, welche Option am günstigsten ist!
Was ist der beste Zeitpunkt zum Verkaufen?

Saisonal: Frühling und Herbst gelten als beste Verkaufszeiten – gutes Wetter für Besichtigungen, Garten zeigt sich von der besten Seite.

Steuerlich: Warten lohnt sich oft! Die Grundstückgewinnsteuer sinkt mit der Besitzdauer erheblich (bis zu 70% Reduktion).

Marktlage: Tiefe Zinsen = hohe Nachfrage. Bei steigenden Zinsen sinkt die Kaufkraft der Käufer.

📥 Fragen zum Kauf

Was kostet ein Hauskauf insgesamt?

Rechnen Sie mit 3-5% des Kaufpreises an Nebenkosten:

  • Handänderungssteuer: 0-3.3% je nach Kanton
  • Notarkosten: 0.1-1%
  • Grundbuchgebühren: 0.1-0.5%
  • Schuldbriefkosten: 0.1-0.3% der Hypothek
⚠️ Diese Kosten müssen mit Eigenkapital bezahlt werden – nicht mit der Hypothek!
Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Mindestens 20% des Kaufpreises + Kaufnebenkosten (3-5%).

Beispiel bei CHF 1 Million:

  • Anzahlung (20%): CHF 200'000
  • Nebenkosten (~4%): CHF 40'000
  • Total: ca. CHF 240'000
💡 Mind. 10% müssen "hartes" Eigenkapital sein (nicht aus Pensionskasse). Die restlichen 10% können aus 2. oder 3. Säule stammen.
Was ist ein Schuldbrief?

Ein Schuldbrief ist das Pfandrecht, das die Bank als Sicherheit für die Hypothek benötigt. Es gibt zwei Arten:

  • Papier-Schuldbrief: Physisches Dokument, wird bei der Bank aufbewahrt
  • Register-Schuldbrief: Nur elektronisch im Grundbuch – günstiger und moderner
💡 Falls ein bestehender Schuldbrief übernommen werden kann, sparen Sie die Errichtungskosten (0.1-0.3% der Hypothek)!
Was prüfe ich bei einer Hausbesichtigung?

Checkliste für die Besichtigung:

  • Feuchtigkeitsflecken an Wänden/Decken
  • Zustand von Heizung, Elektrik, Wasserleitungen
  • Alter und Zustand von Dach und Fassade
  • Fenster und Isolation (Energieeffizienz)
  • Lärmbelastung (Strasse, Nachbarn, Flugzeuge)
  • Lichteinfall und Ausrichtung
  • Parkplatz und Garagenzufahrt
  • Altlasten im Boden (bei älteren Gebäuden)
📋 Bei älteren Häusern lohnt sich ein Baugutachten durch einen Experten (ca. CHF 1'000-2'000).
Was ist Stockwerkeigentum (STWE)?

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie einen Anteil am Gesamtgebäude plus das Sonderrecht an Ihrer Wohnung.

Wichtig zu wissen:

  • Monatliche Nebenkosten für Verwaltung, Hauswart, etc.
  • Erneuerungsfonds: Pflicht-Rücklagen für Renovationen
  • Stockwerkeigentümer-Versammlung: Entscheidet über grössere Ausgaben
  • Reglement beachten (Haustiere, Umbau, etc.)
⚠️ Prüfen Sie vor dem Kauf den Erneuerungsfonds und geplante Sanierungen – sonst drohen böse Überraschungen!

🏛️ Fragen zu Steuern

Was ist der Unterschied zwischen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer?
GrundstückgewinnsteuerHandänderungssteuer
Auf den GewinnAuf den Kaufpreis
Zahlt der VerkäuferZahlt meist der Käufer
In allen KantonenNicht in allen Kantonen
5-40% je nach Kanton/Dauer0-3.3% je nach Kanton
Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer reduzieren?

Es gibt mehrere legale Möglichkeiten:

  1. Lange Besitzdauer: Bis zu 70% Reduktion möglich (z.B. Bern)
  2. Investitionen abziehen: Alle wertvermehrenden Renovationen dokumentieren
  3. Ersatzbeschaffung: Bei Kauf einer neuen selbstbewohnten Immobilie → Steueraufschub
  4. Verkaufskosten abziehen: Makler, Inserate, Home Staging
  5. Inventar separieren: Möbel etc. separat im Vertrag ausweisen
📁 Wichtig: Alle Belege 20 Jahre aufbewahren!
Was ist eine Ersatzbeschaffung?

Wenn Sie Ihre selbstbewohnte Immobilie verkaufen und eine neue kaufen, wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – nicht erlassen!

Voraussetzungen:

  • Beide Immobilien müssen selbstbewohnt sein
  • Frist: meist 2 Jahre vor oder nach Verkauf
  • Neue Immobilie muss in der Schweiz liegen
  • Nur der reinvestierte Betrag wird aufgeschoben
⚠️ Beim späteren Verkauf der neuen Immobilie wird die aufgeschobene Steuer fällig!
Gibt es Vergünstigungen bei der Handänderungssteuer?

Ja, in vielen Kantonen – besonders bei Selbstbewohnung!

  • Solothurn: Komplett steuerfrei bei Selbstbewohnung
  • Bern: CHF 800'000 Freibetrag bei Selbstbewohnung
  • Basel-Stadt: 1.5% statt 3% bei 6 Jahren Selbstbewohnung
  • Genf: CHF 20'616 Reduktion (Casatax)
  • Freiburg: Freibetrag bis CHF 500'000 bei Erstkauf
  • Schwyz, Zug: Komplett steuerfrei!
Fällt bei Erbschaft Grundstückgewinnsteuer an?

Nein – bei Erbgang, Erbteilung oder Schenkung wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben.

Die Steuer wird erst fällig, wenn die Erben die Immobilie verkaufen. Dann zählt die ursprüngliche Besitzdauer des Erblassers mit!

Auch befreit/aufgeschoben:

  • Übertragung zwischen Ehegatten
  • Übertragung an direkte Nachkommen
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung

💡 Spartipps

Spartipp: Inventar separat ausweisen

Führen Sie bewegliche Gegenstände separat im Kaufvertrag auf:

  • Einbauküche, Einbauschränke
  • Waschmaschine, Tumbler
  • Möbel, Gartenmöbel
  • Wert: typischerweise CHF 20'000 – 100'000

Vorteile:

  • Käufer spart Handänderungssteuer
  • Verkäufer spart Grundstückgewinnsteuer
⚠️ Achtung: Inventar ist nicht hypothekarfähig (100% Eigenkapital nötig) und muss mit Belegen nachweisbar sein!
Spartipp: Bestehenden Schuldbrief übernehmen

Falls die Immobilie bereits belehnt ist, kann der bestehende Schuldbrief übernommen werden.

Ersparnis: 0.1-0.3% der Hypothekensumme (bei CHF 800'000 = CHF 800-2'400)

💡 Fragen Sie beim Notar aktiv danach – wird oft vergessen!
Spartipp: Mit der Besitzdauer Steuern sparen

Die Grundstückgewinnsteuer sinkt mit der Besitzdauer erheblich:

  • Bern: 2% Reduktion pro Jahr ab dem 5. Jahr, max. 70%
  • Zürich: 3% Reduktion pro Jahr ab dem 5. Jahr, max. 50%
  • Genf: 4% Reduktion pro Jahr ab dem 2. Jahr, bis zu 100% nach 25 Jahren!
📅 Manchmal lohnt es sich, einige Monate zu warten, um in eine tiefere Steuerstufe zu fallen!
Spartipp: Hypothek richtig verhandeln

So sparen Sie bei der Hypothek:

  • Mehrere Offerten einholen: Vergleichen Sie mind. 3-5 Anbieter
  • Online-Anbieter prüfen: Oft 0.1-0.2% günstiger
  • Laufzeiten mischen: Nicht alles auf eine Laufzeit setzen
  • Verhandeln: Die erste Offerte ist selten die beste!
💰 Bei CHF 800'000 Hypothek spart 0.1% Zinsdifferenz = CHF 800 pro Jahr!
Spartipp: Kanton mit tiefer Handänderungssteuer wählen

Bei der Standortwahl kann die Handänderungssteuer ein Faktor sein:

  • Schwyz, Zug: Keine Handänderungssteuer
  • Zürich: Nur 0.1% Grundbuchgebühr
  • Neuenburg: Bis zu 3.3% (!)

Beispiel CHF 1 Mio.:

  • Schwyz: CHF 0
  • Zürich: CHF 1'000
  • Neuenburg: CHF 33'000
💡 Die Steuerdifferenz kann den Kaufpreis-Unterschied zwischen Kantonen relativieren!

🏦 Fragen zur Hypothek

Welche Hypotheken-Arten gibt es?
  • Festhypothek: Fixer Zins für 1-15 Jahre. Planungssicherheit, aber Ausstieg teuer.
  • SARON-Hypothek: Variabler Zins, folgt dem Geldmarkt. Flexibel, aber schwankt.
  • Variable Hypothek: Klassiker, kann jederzeit gekündigt werden. Meist teurer.
💡 Viele mischen verschiedene Laufzeiten (z.B. 50% 5 Jahre, 50% 10 Jahre) für Flexibilität und Sicherheit.
Was ist die Tragbarkeit?

Die Bank prüft, ob Sie sich die Immobilie leisten können. Faustregel:

Wohnkosten ≤ 33% des Bruttoeinkommens

Wohnkosten = kalkulatorische Hypothekarzinsen (5%) + Nebenkosten (1%) + Amortisation

Beispiel: CHF 1 Mio. Immobilie mit CHF 800'000 Hypothek

  • Kalkulatorischer Zins: CHF 40'000 (5% von 800k)
  • Nebenkosten: CHF 10'000 (1% von 1 Mio.)
  • = CHF 50'000/Jahr → benötigtes Einkommen: CHF 150'000
Was ist Amortisation?

Amortisation = Rückzahlung der Hypothek.

Pflicht: Die 2. Hypothek (Anteil über 65% des Immobilienwerts) muss innert 15 Jahren amortisiert werden.

Zwei Arten:

  • Direkt: Regelmässige Zahlungen an die Bank, Schuld sinkt
  • Indirekt: Einzahlung in Säule 3a, Auszahlung bei Pensionierung. Steuerlich oft vorteilhafter!
Kann ich Pensionskassen-Geld für den Hauskauf nutzen?

Ja! Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Vorbezug: Geld wird ausbezahlt, Rente sinkt entsprechend. Alle 5 Jahre möglich.
  2. Verpfändung: PK-Guthaben als Sicherheit, kein direkter Bezug. Rente bleibt gleich.

Voraussetzungen:

  • Nur für selbstbewohntes Eigentum
  • Mindestens CHF 20'000
  • Bis 50 Jahre: gesamtes Guthaben verfügbar
  • Ab 50 Jahre: max. Guthaben mit 50 oder 50% des aktuellen
⚠️ Vorbezug wird als Einkommen versteuert! Planen Sie die Steuerbelastung ein.

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