Grundstückgewinnsteuer in Basel-Stadt: Das Wichtigste
Der Kanton Basel-Stadt erhebt eine Grundstückgewinnsteuer von 15% bis 35% auf den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie. Der genaue Steuersatz hängt von der Höhe des Gewinns ab.
Besitzdauer-Reduktion
Je länger Sie Ihre Immobilie besitzen, desto weniger Steuern zahlen Sie. Im Kanton Basel-Stadt können Sie nach 20 Jahren eine maximale Reduktion von 50% erreichen.
Handänderungssteuer Basel-Stadt
Zusätzlich gibt es eine Handänderungssteuer von 3.0%. Diese wird meist vom Käufer bezahlt.
💡 Besonderheit Basel-Stadt: 1.5% bei Selbstbewohnung
So können Sie Steuern sparen
- Lange halten: Nach 20 Jahren sparen Sie bis zu 50% der Steuer.
- Investitionen abziehen: Alle wertvermehrenden Renovationen reduzieren den steuerbaren Gewinn.
- Ersatzbeschaffung: Kaufen Sie innert 2 Jahren eine neue Immobilie, wird die Steuer aufgeschoben.