Kanton Aargau · Aktualisiert 2026

Grundstückgewinnsteuer Aargau

Steuersätze, Reduktionen, Kaufnebenkosten und Spartipps im Kanton Aargau — alle Details auf einen Blick. Hauptort: Aarau. Einwohner: ca. 720'000.

Grundstückgewinnsteuer

540%

Progressiver Steuersatz je nach Gewinnhöhe

Besitzdauer-Reduktion

Bis 87%

Nach 25 Jahren Besitzdauer

Handänderungssteuer

Keine

Keine Handänderungssteuer

Kanton

AG

Aargau

Grundstückgewinnsteuer in Aargau — Das Wichtigste

Der Aargau verwendet ein schweizweit einzigartiges Jahresmodell: Der Steuersatz richtet sich allein nach der Besitzdauer — nicht nach der Gewinnhöhe. Im 1. Jahr beträgt der Satz 40%, sinkt dann jährlich um 1–2 Prozentpunkte und erreicht nach 25 Jahren das Minimum von 5%. Dieses transparente System macht die Steuerplanung im Aargau besonders einfach. Zusätzlich erhebt der Aargau keine Handänderungssteuer — ein grosser Vorteil gegenüber Kantonen wie Bern (1.8%) oder Waadt (2.2%). Bei einem Gewinn von CHF 300'000 beträgt die Steuer im 1. Jahr CHF 120'000 (40%), nach 10 Jahren nur noch CHF 60'000 (20%) und nach 25 Jahren lediglich CHF 15'000 (5%).

Beispielrechnungen Aargau

So wirken sich Besitzdauer und Gewinnhöhe auf die Steuer in Aargau aus:

SzenarioEff. SatzSteuer
5 Jahre, CHF 100'000 Gewinn30.0%CHF 30'000
10 Jahre, CHF 200'000 Gewinn20.0%CHF 40'000
20 Jahre, CHF 300'000 Gewinn10.0%CHF 30'000

Steuern sparen in Aargau

  • Der Aargau erhebt keine Handänderungssteuer — Käufer sparen bis zu 2% des Kaufpreises gegenüber Kantonen wie Bern oder Waadt.
  • Das Jahresmodell belohnt Geduld: Jedes zusätzliche Besitzjahr senkt den Steuersatz um 1–2 Prozentpunkte.
  • Nach 25 Jahren Besitzdauer gilt der Mindestsatz von nur 5% — unabhängig von der Gewinnhöhe.
  • Wertvermehrende Investitionen (Renovationen, energetische Sanierungen) können vollständig vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden.
  • Bei Ersatzbeschaffung (Kauf einer neuen Liegenschaft innert 2 Jahren) wird die Steuer aufgeschoben — auch kantonsübergreifend.

Kaufnebenkosten in Aargau

Im Kanton Aargau fallen keine Handänderungssteuer an — die Kaufnebenkosten sind damit unter den tiefsten der Schweiz. Es fallen lediglich Notarkosten (ca. 0.1–0.2% des Kaufpreises) und Grundbuchgebühren (ca. 0.15%) an. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Mio. betragen die Kaufnebenkosten nur rund CHF 3'500.

HandänderungssteuerKeine
Notarkosten (ca.)0.1–0.2%
Grundbuchgebühren (ca.)0.15%
Beispiel CHF 1 Mio.CHF 3'500

Häufige Fragen — Aargau

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Aargau berechnet?
Der Aargau verwendet ein einzigartiges Jahresmodell: Der Steuersatz hängt allein von der Besitzdauer ab, nicht von der Gewinnhöhe. Im 1. Jahr beträgt der Satz 40%, nach 10 Jahren noch 20%, nach 20 Jahren 10% und nach 25 Jahren nur noch 5%.
Wie hoch ist der Steuersatz nach 10 Jahren Besitzdauer?
Nach 10 Jahren beträgt der Steuersatz im Aargau 20%. Bei einem Gewinn von CHF 200'000 wären das CHF 40'000 Grundstückgewinnsteuer.
Gibt es eine Handänderungssteuer im Aargau?
Nein, der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer. Das macht den Aargau zu einem der günstigsten Kantone für Immobilienkäufer — Sie sparen bis zu 2% des Kaufpreises im Vergleich zu anderen Kantonen.
Lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten?
Ja, im Aargau besonders. Jedes zusätzliche Besitzjahr senkt den Steuersatz um 1–2 Prozentpunkte. Beispiel: Bei CHF 300'000 Gewinn zahlen Sie nach 5 Jahren CHF 90'000 (30%), nach 15 Jahren nur noch CHF 45'000 (15%) — eine Ersparnis von CHF 45'000.
Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf im Aargau insgesamt an?
Beim Verkauf fällt primär die Grundstückgewinnsteuer an (5–40% je nach Besitzdauer). Eine Handänderungssteuer gibt es nicht. Dazu kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren (zusammen ca. 0.3–0.4% des Kaufpreises). Maklerkosten betragen üblicherweise 2–3% des Verkaufspreises.

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Inhalte recherchiert und verifiziert von Upchain Consulting AG, Aarberg — Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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