📅 Aktualisiert März 2026

Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft 2026:
Rechner + Steuersätze 10–30%

Die Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft beträgt 10–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (dualistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Basel-Landschaft-Rechner.

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Steuersätze & Besitzdauerabzug Basel-Landschaft

Basel-Landschaft hat günstigere Steuersätze (10–30%) als Basel-Stadt und den gleichen 50%-Abzug nach 20 Jahren. Für das Laufental, Liestal und Brugg-Region relevant.

Besitzdauer Abzug
1–4 Jahre 0% Kein Abzug
5–9 Jahre 8–18% 2.5% pro Jahr
10–14 Jahre 23–30% Steigend
15–19 Jahre 33–44% Grosser Abzug
20+ Jahre 50% Maximaler Abzug Basel-Landschaft

Berechnungsbeispiel Basel-Landschaft 2026

Hausverkauf im Kanton Basel-Landschaft

VerkaufspreisCHF 960'000
KaufpreisCHF 620'000
Steuerbarer GewinnCHF 340'000
Besitzdauer13 Jahre → 22% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft≈ CHF 62'186

Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung

Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Basel-Landschaft?
Die Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft beträgt 10–30% des Gewinns. Nach 20 Jahren gilt ein Abzug von 50%. Basel-Landschaft ist steuerlich günstiger als Basel-Stadt.
Was ist der Unterschied zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft?
Basel-Stadt (Kanton): Steuersatz 15–35%. Basel-Landschaft (Kanton): Steuersatz 10–30%. Beide haben 50% Abzug nach 20 Jahren. Basel-Landschaft ist in der Regel günstiger.
Welche Gemeinden gehören zu Basel-Landschaft?
Basel-Landschaft umfasst u.a. Liestal, Binningen, Allschwil, Reinach, Aesch, Muttenz, Pratteln, Laufen und weitere. Alle unterliegen der kantonalen Grundstückgewinnsteuer BL.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft?
Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen − Verkaufskosten. Darauf: 10–30% Steuersatz mit bis zu 50% Besitzdauerabzug. Unser BL-Rechner macht das automatisch.
Gibt es in Basel-Landschaft Sonderregeln für Einfamilienhäuser?
Keine speziellen Sonderregeln für EFH. Die Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft gilt gleich für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Bauland.

Weiterführende Rechner & Guides