📅 Aktualisiert März 2026

Grundstückgewinnsteuer Freiburg 2026:
Rechner + Steuersätze 15–30%

Die Grundstückgewinnsteuer Freiburg beträgt 15–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (monistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Freiburg-Rechner.

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Steuersätze & Besitzdauerabzug Freiburg

Kanton Freiburg: Zweisprachig (DE/FR). Steuersatz 15–30% mit 50% Abzug nach 20 Jahren. Für Immobilien im Grossen Moos und Sensebezirk relevant.

Besitzdauer Abzug
1–4 Jahre 0% Kein Abzug
5–9 Jahre 10–20% 2.5% pro Jahr
10–19 Jahre 25–40% Steigend
20+ Jahre 50% Maximaler Abzug

Berechnungsbeispiel Freiburg 2026

Hausverkauf im Kanton Freiburg

VerkaufspreisCHF 780'000
KaufpreisCHF 500'000
Steuerbarer GewinnCHF 280'000
Besitzdauer14 Jahre → 25% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Freiburg≈ CHF 49'139

Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung

Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Freiburg

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg?
Die Grundstückgewinnsteuer Freiburg beträgt 15–30% des Gewinns. Nach 20 Jahren gilt ein Besitzdauerabzug von 50%. Freiburg ist zweisprachig; das Steuerrecht gilt für alle Regionen gleich.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für Liegenschaften im Sensebezirk?
Ja: Alle Liegenschaften im Kanton Freiburg – egal ob Sensebezirk, Greyerzbezirk oder Murtengebiet – unterliegen der Freiburger Grundstückgewinnsteuer.
Wie berechnet man die Handänderungssteuer Freiburg?
Die Handänderungssteuer Freiburg beträgt 1.5% des Kaufpreises und wird vom Käufer getragen. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren und Notarkosten an.
Kann man in Freiburg die Grundstückgewinnsteuer aufschieben?
Ja: Aufschub bei Ersatzbeschaffung (2 Jahre), Erbgang, Schenkung und ehelichem Güterrecht. Der Aufschub muss beantragt werden.
Was kostet es, eine Immobilie im Kanton Freiburg zu verkaufen?
Die Gesamtkosten beim Hausverkauf Freiburg umfassen: Grundstückgewinnsteuer (15–30%), Maklerprovision (2–3%), Notarkosten (ca. 0.15%) und allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen.

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