📅 Aktualisiert März 2026
Grundstückgewinnsteuer Freiburg 2026:
Rechner + Steuersätze 15–30%
Die Grundstückgewinnsteuer Freiburg beträgt 15–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (monistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Freiburg-Rechner.
✓ Steuersatz 15–30%
✓ Progressiv System
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Steuersätze & Besitzdauerabzug Freiburg
Kanton Freiburg: Zweisprachig (DE/FR). Steuersatz 15–30% mit 50% Abzug nach 20 Jahren. Für Immobilien im Grossen Moos und Sensebezirk relevant.
| Besitzdauer | Abzug | |
|---|---|---|
| 1–4 Jahre | 0% | Kein Abzug |
| 5–9 Jahre | 10–20% | 2.5% pro Jahr |
| 10–19 Jahre | 25–40% | Steigend |
| 20+ Jahre | 50% | Maximaler Abzug |
Berechnungsbeispiel Freiburg 2026
Hausverkauf im Kanton Freiburg
VerkaufspreisCHF 780'000
KaufpreisCHF 500'000
Steuerbarer GewinnCHF 280'000
Besitzdauer14 Jahre → 25% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Freiburg≈ CHF 49'139
Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung
Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Freiburg
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg? ▼
Die Grundstückgewinnsteuer Freiburg beträgt 15–30% des Gewinns. Nach 20 Jahren gilt ein Besitzdauerabzug von 50%. Freiburg ist zweisprachig; das Steuerrecht gilt für alle Regionen gleich.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für Liegenschaften im Sensebezirk? ▼
Ja: Alle Liegenschaften im Kanton Freiburg – egal ob Sensebezirk, Greyerzbezirk oder Murtengebiet – unterliegen der Freiburger Grundstückgewinnsteuer.
Wie berechnet man die Handänderungssteuer Freiburg? ▼
Die Handänderungssteuer Freiburg beträgt 1.5% des Kaufpreises und wird vom Käufer getragen. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren und Notarkosten an.
Kann man in Freiburg die Grundstückgewinnsteuer aufschieben? ▼
Ja: Aufschub bei Ersatzbeschaffung (2 Jahre), Erbgang, Schenkung und ehelichem Güterrecht. Der Aufschub muss beantragt werden.
Was kostet es, eine Immobilie im Kanton Freiburg zu verkaufen? ▼
Die Gesamtkosten beim Hausverkauf Freiburg umfassen: Grundstückgewinnsteuer (15–30%), Maklerprovision (2–3%), Notarkosten (ca. 0.15%) und allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen.
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