📅 Aktualisiert März 2026
Grundstückgewinnsteuer Graubünden 2026:
Rechner + Steuersätze 10–25%
Die Grundstückgewinnsteuer Graubünden beträgt 10–25% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (dualistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Graubünden-Rechner.
✓ Steuersatz 10–25%
✓ Progressiv System
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Steuersätze & Besitzdauerabzug Graubünden
Graubünden: moderate Steuersätze 10–25%, beliebte Ferienimmobilien in Davos, St. Moritz, Laax. Besondere Regeln für ausländische Eigentümer (Lex Koller).
| Besitzdauer | Abzug | |
|---|---|---|
| 1–4 Jahre | 0% | Kein Abzug |
| 5–9 Jahre | 8–16% | 2.5% pro Jahr |
| 10–14 Jahre | 20–30% | Steigend |
| 15–19 Jahre | 33–44% | Grosser Abzug |
| 20+ Jahre | 50% | Maximaler Abzug Graubünden |
Berechnungsbeispiel Graubünden 2026
Hausverkauf im Kanton Graubünden
VerkaufspreisCHF 1'350'000
KaufpreisCHF 850'000
Steuerbarer GewinnCHF 500'000
Besitzdauer16 Jahre → 30% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Graubünden≈ CHF 87'500
Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung
Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Graubünden
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Graubünden? ▼
Die Grundstückgewinnsteuer Graubünden beträgt 10–25% des steuerbaren Gewinns. Nach 20 Jahren Besitzdauer gilt ein Abzug von 50%.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für Ferienhäuser in Davos und St. Moritz? ▼
Ja: Alle Ferienimmobilien in Graubünden – ob Chalet in Davos, Apartment in St. Moritz oder Haus in Laax – unterliegen der Grundstückgewinnsteuer GR.
Was ist die Lex Koller und wie betrifft sie Immobilienverkäufe in Graubünden? ▼
Die Lex Koller regelt den Erwerb durch ausländische Personen, nicht den Verkauf. Ausländische Eigentümer zahlen dieselbe Grundstückgewinnsteuer Graubünden wie Schweizer.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Graubünden? ▼
Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen (inkl. Renovationen des Ferienhauses) − Verkaufskosten. Darauf: GR-Steuersatz mit Besitzdauerabzug.
Kann man den Gewinn beim Ferienhaus-Verkauf in Graubünden reduzieren? ▼
Ja: Alle wertvermehrenden Investitionen (Umbau, Erweiterung, neue Küche, Badezimmer) sind abzugsfähig. Auch Maklerprovision und Notarkosten reduzieren den steuerbaren Gewinn.
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