📅 Aktualisiert März 2026

Grundstückgewinnsteuer Graubünden 2026:
Rechner + Steuersätze 10–25%

Die Grundstückgewinnsteuer Graubünden beträgt 10–25% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (dualistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Graubünden-Rechner.

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Steuersätze & Besitzdauerabzug Graubünden

Graubünden: moderate Steuersätze 10–25%, beliebte Ferienimmobilien in Davos, St. Moritz, Laax. Besondere Regeln für ausländische Eigentümer (Lex Koller).

Besitzdauer Abzug
1–4 Jahre 0% Kein Abzug
5–9 Jahre 8–16% 2.5% pro Jahr
10–14 Jahre 20–30% Steigend
15–19 Jahre 33–44% Grosser Abzug
20+ Jahre 50% Maximaler Abzug Graubünden

Berechnungsbeispiel Graubünden 2026

Hausverkauf im Kanton Graubünden

VerkaufspreisCHF 1'350'000
KaufpreisCHF 850'000
Steuerbarer GewinnCHF 500'000
Besitzdauer16 Jahre → 30% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Graubünden≈ CHF 87'500

Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung

Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Graubünden

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Graubünden?
Die Grundstückgewinnsteuer Graubünden beträgt 10–25% des steuerbaren Gewinns. Nach 20 Jahren Besitzdauer gilt ein Abzug von 50%.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für Ferienhäuser in Davos und St. Moritz?
Ja: Alle Ferienimmobilien in Graubünden – ob Chalet in Davos, Apartment in St. Moritz oder Haus in Laax – unterliegen der Grundstückgewinnsteuer GR.
Was ist die Lex Koller und wie betrifft sie Immobilienverkäufe in Graubünden?
Die Lex Koller regelt den Erwerb durch ausländische Personen, nicht den Verkauf. Ausländische Eigentümer zahlen dieselbe Grundstückgewinnsteuer Graubünden wie Schweizer.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Graubünden?
Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen (inkl. Renovationen des Ferienhauses) − Verkaufskosten. Darauf: GR-Steuersatz mit Besitzdauerabzug.
Kann man den Gewinn beim Ferienhaus-Verkauf in Graubünden reduzieren?
Ja: Alle wertvermehrenden Investitionen (Umbau, Erweiterung, neue Küche, Badezimmer) sind abzugsfähig. Auch Maklerprovision und Notarkosten reduzieren den steuerbaren Gewinn.

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