📅 Aktualisiert März 2026
Grundstückgewinnsteuer Thurgau 2026:
Rechner + Steuersätze 10–30%
Die Grundstückgewinnsteuer Thurgau beträgt 10–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (dualistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 20 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Thurgau-Rechner.
✓ Steuersatz 10–30%
✓ Progressiv System
✓ Kostenloser Rechner
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Steuersätze & Besitzdauerabzug Thurgau
Kanton Thurgau: Steuersatz 10–30%, 50% Abzug nach 20 Jahren. Beliebte Region am Bodensee – Weinlandgemeinden und Kreuzlingen sind gefragt.
| Besitzdauer | Abzug | |
|---|---|---|
| 1–4 Jahre | 0% | Kein Abzug |
| 5–9 Jahre | 8–18% | 2.5% pro Jahr |
| 10–14 Jahre | 22–32% | Steigend |
| 15–19 Jahre | 35–45% | Grosser Abzug |
| 20+ Jahre | 50% | Maximaler Abzug Thurgau |
Berechnungsbeispiel Thurgau 2026
Hausverkauf im Kanton Thurgau
VerkaufspreisCHF 730'000
KaufpreisCHF 490'000
Steuerbarer GewinnCHF 240'000
Besitzdauer11 Jahre → 18% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Thurgau≈ CHF 38'808
Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung
Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Thurgau
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau? ▼
Die Grundstückgewinnsteuer Thurgau beträgt 10–30% des Gewinns. Nach 20 Jahren Besitzdauer gilt ein Abzug von 50%.
Ist Thurgau steuerlich günstig für Immobilienverkäufe? ▼
Thurgau ist im Mittelfeld: Steuersätze 10–30% mit 50% Abzug nach 20 Jahren. Für Bodensee-Immobilien in Konstanznähe oder Weinland sind die Preise trotzdem attraktiv.
Was kostet Kaufen einer Immobilie in Thurgau (Nebenkosten)? ▼
Handänderungssteuer Thurgau: 1% des Kaufpreises (Käufer). Dazu: Grundbuchgebühren ca. 0.2%, Notarkosten ca. 0.15%, eventuelle Schuldbrief-Errichtung.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Thurgau? ▼
Grundstückgewinnsteuer Thurgau = steuerbarer Gewinn × Steuersatz (10–30%) × (1 − Besitzdauerabzug bis 50%). Unser Thurgau-Rechner erledigt das für Sie.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer auch für Ferienhäuser am Bodensee? ▼
Ja: Auch Ferienhäuser und Sommerhäuser am Bodensee im Kanton Thurgau unterliegen der Grundstückgewinnsteuer TG. Der Steuerwohnsitz des Verkäufers ist irrelevant.
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