📅 Aktualisiert März 2026
Grundstückgewinnsteuer Waadt 2026:
Rechner + Steuersätze 7–30%
Die Grundstückgewinnsteuer Waadt beträgt 7–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (monistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 24 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Waadt-Rechner.
✓ Steuersatz 7–30%
✓ Progressiv System
✓ Kostenloser Rechner
🧮 Grundstückgewinnsteuer Waadt berechnen
Schnellrechner – Werte einstellen, Resultat sofort sehen
Steuersätze & Besitzdauerabzug Waadt
Kanton Waadt (Vaud): Niedrige Mindestsätze ab 7%, Abzug 50% nach 24 Jahren. Lausanne, Montreux und Genferseeregion sind besonders gefragt.
| Besitzdauer | Abzug | |
|---|---|---|
| 1–4 Jahre | 0% | Kein Abzug |
| 5–9 Jahre | 6–14% | 2.1% pro Jahr |
| 10–19 Jahre | 18–34% | Steigend |
| 20–23 Jahre | 36–48% | Grosser Abzug |
| 24+ Jahre | 50% | Maximaler Abzug Waadt |
Berechnungsbeispiel Waadt 2026
Hausverkauf im Kanton Waadt
VerkaufspreisCHF 1'600'000
KaufpreisCHF 950'000
Steuerbarer GewinnCHF 650'000
Besitzdauer18 Jahre → 29% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Waadt≈ CHF 138'124
Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung
Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Waadt
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Waadt? ▼
Die Grundstückgewinnsteuer Waadt (Impôt sur les gains immobiliers VD) beträgt 7–30% des Gewinns. Nach 24 Jahren Besitzdauer gilt ein Abzug von 50%.
Wie heisst die Grundstückgewinnsteuer in der Waadt auf Französisch? ▼
Im Kanton Waadt (Vaud) heisst sie "Impôt sur les gains immobiliers" (IGI). Die Berechnungsgrundlage ist identisch: Gewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kosten.
Wie teuer sind Immobilien in der Waadt und welche Steuern fallen an? ▼
Immobilien am Genfersee (Montreux, Lausanne, Vevey) erzielen Höchstpreise. Die Grundstückgewinnsteuer Waadt beträgt 7–30%, was bei hohen Gewinnen wesentlich ist.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Waadt? ▼
Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen − Kosten. Steuersatz Waadt: 7–30% mit bis zu 50% Abzug nach 24 Jahren. Unser VD-Rechner macht das einfach.
Gibt es in der Waadt Sonderregeln für Erstwohnsitze? ▼
Im Kanton Waadt kann beim Verkauf eines selbstbewohnten Erstwohnsitzes und gleichzeitiger Ersatzbeschaffung die Steuer aufgeschoben werden.
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