📅 Aktualisiert März 2026
Grundstückgewinnsteuer Wallis 2026:
Rechner + Steuersätze 10–30%
Die Grundstückgewinnsteuer Wallis beträgt 10–30% des Gewinns beim Immobilienverkauf. Das System ist progressiv (monistisch). Besitzdauerabzug: bis 50% nach 25 Jahren. Berechnen Sie Ihre Steuer kostenlos mit unserem Wallis-Rechner.
✓ Steuersatz 10–30%
✓ Progressiv System
✓ Kostenloser Rechner
🧮 Grundstückgewinnsteuer Wallis berechnen
Schnellrechner – Werte einstellen, Resultat sofort sehen
Steuersätze & Besitzdauerabzug Wallis
Kanton Wallis: Beliebt für Ferienimmobilien (Zermatt, Saas-Fee, Verbier). Steuersatz 10–30%, 50% Abzug nach 25 Jahren.
| Besitzdauer | Abzug | |
|---|---|---|
| 1–4 Jahre | 0% | Kein Abzug |
| 5–9 Jahre | 6–14% | 2% pro Jahr |
| 10–19 Jahre | 18–32% | Steigend |
| 20–24 Jahre | 34–48% | Grosser Abzug |
| 25+ Jahre | 50% | Maximaler Abzug Wallis |
Berechnungsbeispiel Wallis 2026
Hausverkauf im Kanton Wallis
VerkaufspreisCHF 1'100'000
KaufpreisCHF 700'000
Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Besitzdauer18 Jahre → 28% Abzug
Grundstückgewinnsteuer Wallis≈ CHF 74'880
Indikative Schätzung ohne Investitionen/Verkaufskosten · Keine Rechtsberatung
Häufige Fragen: Grundstückgewinnsteuer Wallis
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis? ▼
Die Grundstückgewinnsteuer Wallis beträgt 10–30% des Gewinns. Nach 25 Jahren gilt ein Abzug von 50%. Für Ferienimmobilien in Zermatt, Verbier oder Saas-Fee besonders relevant.
Gilt die Grundstückgewinnsteuer für Chalets in Zermatt? ▼
Ja: Alle Liegenschaften im Kanton Wallis – inklusive Chalets in Zermatt, Verbier, Saas-Fee, Crans-Montana – unterliegen der Grundstückgewinnsteuer VS.
Was sind die Besonderheiten beim Verkauf von Walliser Chalets? ▼
Walliser Chalets können sehr hohe Gewinne generieren. Wertvermehrende Investitionen (Renovationen, Anbauten) mindern den steuerbaren Gewinn. Bewahren Sie alle Belege auf.
Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer Wallis? ▼
Steuerbarer Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Investitionen − Verkaufskosten. Darauf: Walliser Steuersatz (10–30%) mit Besitzdauerabzug bis 50%. Unser VS-Rechner rechnet das automatisch.
Gibt es im Wallis Besonderheiten für ausländische Ferienhausbesitzer? ▼
Ausländische Ferienhausbesitzer zahlen dieselbe Grundstückgewinnsteuer Wallis wie Schweizer. Die Steuer ist bei der zuständigen Walliser Gemeinde einzureichen.
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