Kanton Freiburg · Aktualisiert 2026

Grundstückgewinnsteuer Freiburg

Steuersätze, Reduktionen, Kaufnebenkosten und Spartipps im Kanton Freiburg — alle Details auf einen Blick. Hauptort: Freiburg. Einwohner: ca. 330'000.

Grundstückgewinnsteuer

1022%

Progressiver Steuersatz je nach Gewinnhöhe

Besitzdauer-Reduktion

Bis 55%

Nach 15 Jahren Besitzdauer

Handänderungssteuer

1.5%

Handänderungssteuer (Käufer-Anteil)

Kanton

FR

Freiburg

Grundstückgewinnsteuer in Freiburg — Das Wichtigste

Freiburg besteuert Grundstückgewinne mit 10–22% und gewährt eine Reduktion von bis zu 50% nach 25 Jahren Besitzdauer. Die Handänderungssteuer (Droit de mutation) beträgt 1.5% und wird vom Käufer getragen. Als zweisprachiger Kanton gelten für den deutschsprachigen und den französischsprachigen Teil identische Steuerregelungen.

Beispielrechnungen Freiburg

So wirken sich Besitzdauer und Gewinnhöhe auf die Steuer in Freiburg aus:

SzenarioEff. SatzSteuer
5 Jahre, CHF 100'000 Gewinn16.9%CHF 16'920
10 Jahre, CHF 200'000 Gewinn11.6%CHF 23'280
20 Jahre, CHF 300'000 Gewinn9.8%CHF 29'400

Steuern sparen in Freiburg

  • Die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg beträgt bis zu 50% nach 25 Jahren — planen Sie Ihren Verkaufszeitpunkt entsprechend.
  • Die Handänderungssteuer von 1.5% ist als Anlagekosten abzugsfähig und senkt bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer.
  • Wertvermehrende Investitionen wie energetische Sanierungen oder Badezimmer-Erneuerungen können vollständig vom Gewinn abgezogen werden.
  • Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.

Kaufnebenkosten in Freiburg

Im Kanton Freiburg fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2.5–3.5% des Kaufpreises.

Handänderungssteuer1.5%
Notarkosten (ca.)0.1–0.2%
Grundbuchgebühren (ca.)0.15%
Beispiel CHF 1 Mio.CHF 18'500

Häufige Fragen — Freiburg

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Freiburg?
Der Steuersatz liegt zwischen 10% und 22%, abhängig von der Gewinnhöhe. Durch die Besitzdauer-Reduktion von bis zu 50% nach 25 Jahren kann der effektive Satz deutlich tiefer ausfallen.
Gibt es eine Handänderungssteuer in Freiburg?
Ja, der Kanton Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Million sind das CHF 15'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg?
Die Reduktion steigt mit der Besitzdauer und erreicht das Maximum von 50% nach 25 Jahren. Jedes zusätzliche Besitzjahr reduziert die Steuerlast spürbar.
Welche Abzüge sind bei der GGSt in Freiburg möglich?
Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen (Renovationen, Umbauten, energetische Sanierungen), Maklerprovisionen, Inseratekosten, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie die bezahlte Handänderungssteuer.
Ist Freiburg für Immobilienbesitzer steuerlich attraktiv?
Freiburg liegt im Schweizer Mittelfeld. Der Maximalsatz von 22% ist moderat, und die Handänderungssteuer von 1.5% ist tiefer als in Bern (1.8%) oder der Waadt (2.2%). Bei langer Besitzdauer kann die Steuerbelastung durch die 50%-Reduktion sehr tief ausfallen.

Ihre Steuer in Freiburg berechnen

Mit Ihren individuellen Zahlen — kostenlos und ohne Registration.

Jetzt berechnen

Inhalte recherchiert und verifiziert von Upchain Consulting AG, Aarberg — Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ratgeber & Wissen

Weitere Kantone