Kanton Wallis · Aktualisiert 2026

Grundstückgewinnsteuer Wallis

Steuersätze, Reduktionen, Kaufnebenkosten und Spartipps im Kanton Wallis — alle Details auf einen Blick. Hauptort: Sitten (Sion). Einwohner: ca. 350'000.

Grundstückgewinnsteuer

524%

Progressiver Steuersatz je nach Gewinnhöhe

Besitzdauer-Reduktion

Bis 60%

Nach 20 Jahren Besitzdauer

Handänderungssteuer

1.5%

Handänderungssteuer

Kanton

VS

Wallis

Grundstückgewinnsteuer in Wallis — Das Wichtigste

Das Wallis besteuert Grundstückgewinne mit 5–24% und gewährt eine Reduktion von bis zu 50% nach 30 Jahren Besitzdauer. Die Handänderungssteuer (Droit de mutation) beträgt 1.5%. Als zweisprachiger Kanton (Deutsch und Französisch) gelten identische Steuerregelungen für das Ober- und Unterwallis.

Beispielrechnungen Wallis

So wirken sich Besitzdauer und Gewinnhöhe auf die Steuer in Wallis aus:

SzenarioEff. SatzSteuer
5 Jahre, CHF 100'000 Gewinn15.0%CHF 15'000
10 Jahre, CHF 200'000 Gewinn14.6%CHF 29'250
20 Jahre, CHF 300'000 Gewinn5.3%CHF 15'750

Steuern sparen in Wallis

  • Das Wallis hat mit 5–24% einen moderaten Tarif. Der tiefe Einstiegssatz von 5% ist bei kleinen Gewinnen vorteilhaft.
  • Die Besitzdauer-Reduktion von 50% wird erst nach 30 Jahren erreicht — langsamer als in vielen anderen Kantonen.
  • Die Handänderungssteuer von 1.5% liegt im Schweizer Mittelfeld und ist als Anlagekosten abzugsfähig.
  • In Tourismusgemeinden (Zermatt, Verbier, Crans-Montana) gelten die gleichen Steuersätze, aber die Immobilienpreise sind deutlich höher.
  • Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.

Kaufnebenkosten in Wallis

Im Kanton Wallis fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2.5–3.5% des Kaufpreises.

Handänderungssteuer1.5%
Notarkosten (ca.)0.1–0.2%
Grundbuchgebühren (ca.)0.15%
Beispiel CHF 1 Mio.CHF 18'500

Häufige Fragen — Wallis

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Wallis?
Der Steuersatz liegt zwischen 5% und 24%. Der tiefe Einstiegssatz macht das Wallis bei kleinen Gewinnen attraktiv. Bei langer Besitzdauer (30+ Jahre) kann die Steuer um bis zu 50% reduziert werden.
Gibt es eine Handänderungssteuer im Wallis?
Ja, das Wallis erhebt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% des Kaufpreises. Bei CHF 1 Mio. Kaufpreis sind das CHF 15'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion im Wallis?
Die Reduktion steigt über die Jahre und erreicht das Maximum von 50% nach 30 Jahren. Die 30-jährige Frist ist länger als in vielen anderen Kantonen — das Wallis belohnt besonders langfristiges Halten.
Welche Abzüge sind bei der GGSt im Wallis möglich?
Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen, Maklerkosten, Grundbuch- und Notariatsgebühren sowie die bezahlte Handänderungssteuer von 1.5%. Energetische Sanierungen sind als wertvermehrend abzugsfähig.
Ist das Wallis für Ferienwohnungsbesitzer steuerlich attraktiv?
Das Wallis hat moderate Steuersätze (5–24%), aber die Reduktion dauert 30 Jahre — länger als in den meisten Kantonen. Für Ferienwohnungen in Tourismusorten ist dies relevant, da diese oft nach kürzerer Haltedauer verkauft werden. Der effektive Steuersatz liegt dann noch relativ hoch.

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Inhalte recherchiert und verifiziert von Upchain Consulting AG, Aarberg — Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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