Grundstückgewinnsteuer
La Chaux-de-Fonds
La Chaux-de-Fonds ist die grösste Stadt des Kantons und UNESCO-Welterbe für ihre Uhrmacher-Stadtplanung. Geburtsort von Le Corbusier, Zentrum der Schweizer Uhrenindustrie.
Steuerfuss
85%
Günstig
GGSt
10–30%
Kanton Neuenburg
Max. Reduktion
60%
nach 14 Jahren
Ø Kaufpreis EFH
CHF 550'000
Richtwert 2026
La Chaux-de-Fonds — Gemeinde im Überblick
✦ UNESCO-Welterbe Uhrmacherstadt, Le Corbusier, grösste NE-Stadt
Grundstückgewinnsteuer La Chaux-de-Fonds — Beispiele
Kanton Neuenburg: GGSt 10–30%, max. 60% Reduktion nach 14 Jahren.
| Szenario | Basissatz | Reduktion | Eff. Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 5 J. · CHF 100'000 Gewinn | 14.0% | – | 14.0% | CHF 14'000 |
| 10 J. · CHF 200'000 Gewinn | 18.0% | -25.0% | 13.5% | CHF 27'000 |
| 14 J. · CHF 300'000 Gewinn | 22.0% | -50.0% | 11.0% | CHF 33'000 |
Steuerfuss-Vergleich: La Chaux-de-Fonds im Kanton
Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Neuenburg 2026.
Häufige Fragen — La Chaux-de-Fonds
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in La Chaux-de-Fonds?▾
Was kostet eine Immobilie in La Chaux-de-Fonds?▾
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in La Chaux-de-Fonds?▾
Wie hoch ist der Steuerfuss in La Chaux-de-Fonds?▾
Wie berechne ich die Verkaufskosten in La Chaux-de-Fonds?▾
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Neuenburg?▾
Warum ist die Handänderungssteuer in Neuenburg so hoch?▾
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion in Neuenburg?▾
Welche Abzüge sind bei der GGSt in Neuenburg möglich?▾
Wie vergleicht sich Neuenburg mit der Waadt?▾
Steuertipps — Kanton Neuenburg
- ✦Neuenburg hat mit 2.2% eine der höchsten Handänderungssteuern der Schweiz — kalkulieren Sie diese bei einem Kauf ein.
- ✦Die Besitzdauer-Reduktion von 50% nach 20 Jahren halbiert den Steuersatz bei langem Halten.
- ✦Die bezahlte Handänderungssteuer von 2.2% kann als Anlagekosten bei der GGSt-Berechnung geltend gemacht werden.
- ✦Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.
Kaufnebenkosten — Kanton Neuenburg
Im Kanton Neuenburg fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 2.2% an — eine der höchsten der Schweiz. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 3.5–4.5% des Kaufpreises.
Geprüft von F. Bracher
Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist
Letzte Aktualisierung: April 2026
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