Mietrecht · Schweiz 2026

Referenzzinssatz Schweiz

Wie der Referenzzinssatz berechnet wird, wie er den Mietzins beeinflusst und was Mieter und Vermieter wissen müssen.

Hypothek berechnen

Was ist der Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist der massgebliche Zinssatz für Mietzinsanpassungen in der Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich publiziert und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken.

Der Referenzzinssatz hat den früheren Hypothekar-Zinssatz der jeweiligen Kantone abgelöst und gilt seit 2008 einheitlich für die ganze Schweiz. Er ist das zentrale Instrument im Schweizer Mietrecht: Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Steigt er, können Vermieter den Mietzins erhöhen.

Wie wird der Referenzzinssatz berechnet?

Die Berechnung erfolgt durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Auftrag des BWO:

Referenzzinssatz = Durchschnitt aller Hypothekarzinsen der Schweizer Banken
Gewichtet nach Volumen (grosse Banken zählen mehr)
Auf Viertelprozent gerundet
Publikation: 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember

Der Referenzzinssatz reagiert verzögert auf Marktveränderungen, da er auf dem Durchschnitt bestehender Hypotheken basiert — nicht auf den aktuellen Neuabschlüssen. Bei steigenden Zinsen dauert es daher oft 1–2 Jahre, bis der Referenzzinssatz nachzieht.

Auswirkung auf den Mietzins

Die Faustregel im Schweizer Mietrecht: Pro 0,25 Prozentpunkte Veränderung des Referenzzinssatzes darf der Mietzins um ca. 3% angepasst werden (bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Teuerung und allgemeiner Kostensteigerungen).

Für Mieter
  • • Bei Senkung: Mietzinssenkung aktiv beim Vermieter einfordern (per Einschreiben)
  • • Kein automatischer Anspruch — Sie müssen selbst aktiv werden
  • • Frist: Jederzeit auf den nächsten Kündigungstermin
  • • Prüfen: Auf welchem Referenzzinssatz basiert Ihr aktueller Mietzins?
Für Vermieter
  • • Bei Erhöhung: Mietzinserhöhung mit amtlichem Formular mitteilen
  • • Erhöhung frühestens auf nächsten Kündigungstermin
  • • Zusätzlich: Teuerungsausgleich und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen
  • • Vorsicht: Mieter können die Erhöhung bei der Schlichtungsstelle anfechten

Praxisbeispiel: Mietzinsanpassung berechnen

Ausgangslage: Herr Meier bezahlt eine Monatsmiete von CHF 2'000. Sein Mietvertrag basiert auf einem Referenzzinssatz von 1,75%. Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt 1,50%.

Differenz: 1,75% − 1,50% = 0,25 Prozentpunkte
Senkungsanspruch: ~3% der Nettomiete
3% × CHF 2'000 = CHF 60
Neue Miete: CHF 1'940 (−CHF 60/Monat = −CHF 720/Jahr)

Wichtig: Der Vermieter kann die Senkung teilweise kompensieren, wenn er gleichzeitig Teuerung (40% des Landesindexes der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung) und allgemeine Kostensteigerungen geltend macht. Die tatsächliche Senkung fällt daher oft tiefer aus als die reine Zinsberechnung.

Rechtliche Grundlagen

Der Referenzzinssatz ist in folgenden Gesetzen und Verordnungen verankert:

  • OR Art. 269a lit. e: Mietzinserhöhungen sind missbräuchlich, wenn sie auf einem veränderten Referenzzinssatz beruhen, der nicht den tatsächlichen Kostenänderungen entspricht
  • VMWG Art. 12a: Berechnungsmethode des Referenzzinssatzes
  • BWO-Publikation: Vierteljährliche Bekanntgabe des aktuellen Satzes auf bwo.admin.ch

Häufige Fragen zum Referenzzinssatz

Wie oft wird der Referenzzinssatz angepasst?

Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich überprüft (März, Juni, September, Dezember). Er ändert sich aber nur, wenn der Durchschnittszins sich genügend verändert hat, um eine Rundung auf das nächste Viertelprozent auszulösen.

Muss der Vermieter automatisch die Miete senken?

Nein — der Mieter muss die Senkung aktiv einfordern. Am besten per Einschreiben mit Verweis auf den neuen Referenzzinssatz. Der Vermieter hat dann 30 Tage Zeit zu antworten. Reagiert er nicht, kann der Mieter die Schlichtungsstelle einschalten.

Auf welchem Referenzzinssatz basiert meine Miete?

Der massgebliche Referenzzinssatz ist derjenige, der bei der letzten Mietzinsfestsetzung galt — also beim Mietvertragsabschluss oder der letzten Mietzinsänderung. Dieser Wert sollte im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung vermerkt sein.

Gilt der Referenzzinssatz auch für Geschäftsmiete?

Grundsätzlich ja — sofern der Mietvertrag keine abweichende Indexklausel enthält. Viele Geschäftsmietverträge verwenden statt des Referenzzinssatzes eine Indexierung an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).

Kann ich als Mieter rückwirkend eine Senkung verlangen?

Nein — die Mietzinsreduktion gilt erst ab dem nächsten Kündigungstermin nach Ihrer Anfrage, nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, zeitnah nach einer Referenzzinssatz-Senkung aktiv zu werden.

Was hat der Referenzzinssatz mit dem Immobilienverkauf zu tun?

Für Investoren und MFH-Besitzer ist der Referenzzinssatz entscheidend: Er bestimmt, wie stark die Mieten steigen oder fallen können. Das wirkt sich direkt auf die Rendite und den Wert der Immobilie aus. Unser MFH-Renditerechner hilft bei der Berechnung.