Zurzach · Kanton Aargau · Stand April 2026

Grundstückgewinnsteuer
Endingen

Endingen liegt im Reusstal im Bezirk Zurzach. Historisches Dorf mit Weinbau und moderaten Preisen.

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Steuerfuss

110%

Mittel

GGSt

5–40%

Kanton Aargau

Max. Reduktion

87%

nach 25 Jahren

Ø Kaufpreis EFH

CHF 1'100'000

Richtwert 2026

Endingen — Gemeinde im Überblick

Einwohnerca. 3'900
BezirkZurzach
Steuerfuss110%
KantonAargau (AG)

Weinbaugemeinde, historisches Dorf

Grundstückgewinnsteuer Endingen — Beispiele

Kanton Aargau: GGSt 540%, max. 87% Reduktion nach 25 Jahren.

SzenarioBasissatzReduktionEff. SatzSteuer
5 J. · CHF 100'000 Gewinn12.0%12.0%CHF 12'000
10 J. · CHF 200'000 Gewinn19.0%-25.0%14.3%CHF 28'500
20 J. · CHF 300'000 Gewinn26.0%-50.0%13.0%CHF 39'000

Steuerfuss-Vergleich: Endingen im Kanton

Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Aargau 2026.

Häufige Fragen — Endingen

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Endingen?
In Endingen (Kanton Aargau) beträgt die GGSt 5–40% des erzielten Gewinns. Die Reduktion beträgt maximal 87% nach 25 Jahren. Der Gemeindesteuer-Fuss von 110% gilt nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, nicht für die GGSt.
Was kostet eine Immobilie in Endingen?
Der Richtwert für ein Einfamilienhaus in Endingen liegt bei rund CHF 1'100'000 (2026). Weinbaugemeinde, historisches Dorf.
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in Endingen?
In Endingen / Kanton Aargau sparen Sie GGSt durch längere Besitzdauer (max. 87% Reduktion nach 25 Jahren), wertvermehrende Investitionen vom Gewinn abziehen, oder durch Ersatzbeschaffung (Steueraufschub). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre individuelle Situation.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Endingen?
Der Gemeindesteuer-Fuss in Endingen beträgt 110% (Stand 2026). Dieser gilt für Einkommens- und Vermögenssteuern. Weinbaugemeinde, historisches Dorf.
Wie berechne ich die Verkaufskosten in Endingen?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Kanton Aargau wählen, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, Besitzdauer angeben. Sie erhalten sofort die GGSt, Maklerkosten und Vorfälligkeitsentschädigung — auf den Franken genau.
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Aargau berechnet?
Der Aargau verwendet ein einzigartiges Jahresmodell: Der Steuersatz hängt allein von der Besitzdauer ab, nicht von der Gewinnhöhe. Im 1. Jahr beträgt der Satz 40%, nach 10 Jahren noch 20%, nach 20 Jahren 10% und nach 25 Jahren nur noch 5%.
Wie hoch ist der Steuersatz nach 10 Jahren Besitzdauer?
Nach 10 Jahren beträgt der Steuersatz im Aargau 20%. Bei einem Gewinn von CHF 200'000 wären das CHF 40'000 Grundstückgewinnsteuer.
Gibt es eine Handänderungssteuer im Aargau?
Nein, der Kanton Aargau erhebt keine Handänderungssteuer. Das macht den Aargau zu einem der günstigsten Kantone für Immobilienkäufer — Sie sparen bis zu 2% des Kaufpreises im Vergleich zu anderen Kantonen.
Lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten?
Ja, im Aargau besonders. Jedes zusätzliche Besitzjahr senkt den Steuersatz um 1–2 Prozentpunkte. Beispiel: Bei CHF 300'000 Gewinn zahlen Sie nach 5 Jahren CHF 90'000 (30%), nach 15 Jahren nur noch CHF 45'000 (15%) — eine Ersparnis von CHF 45'000.
Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf im Aargau insgesamt an?
Beim Verkauf fällt primär die Grundstückgewinnsteuer an (5–40% je nach Besitzdauer). Eine Handänderungssteuer gibt es nicht. Dazu kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren (zusammen ca. 0.3–0.4% des Kaufpreises). Maklerkosten betragen üblicherweise 2–3% des Verkaufspreises.

Steuertipps — Kanton Aargau

  • Der Aargau erhebt keine Handänderungssteuer — Käufer sparen bis zu 2% des Kaufpreises gegenüber Kantonen wie Bern oder Waadt.
  • Das Jahresmodell belohnt Geduld: Jedes zusätzliche Besitzjahr senkt den Steuersatz um 1–2 Prozentpunkte.
  • Nach 25 Jahren Besitzdauer gilt der Mindestsatz von nur 5% — unabhängig von der Gewinnhöhe.
  • Wertvermehrende Investitionen (Renovationen, energetische Sanierungen) können vollständig vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden.
  • Bei Ersatzbeschaffung (Kauf einer neuen Liegenschaft innert 2 Jahren) wird die Steuer aufgeschoben — auch kantonsübergreifend.

Kaufnebenkosten — Kanton Aargau

Im Kanton Aargau fallen keine Handänderungssteuer an — die Kaufnebenkosten sind damit unter den tiefsten der Schweiz. Es fallen lediglich Notarkosten (ca. 0.1–0.2% des Kaufpreises) und Grundbuchgebühren (ca. 0.15%) an. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Mio. betragen die Kaufnebenkosten nur rund CHF 3'500.

FB

Geprüft von F. Bracher

Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist

Letzte Aktualisierung: April 2026

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