Saane · Kanton Freiburg · Stand April 2026

Grundstückgewinnsteuer
Marly

Marly liegt südwestlich von Fribourg und ist eine wachsende Agglomerationsgemeinde. Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet, gute Anbindung.

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Steuerfuss

80%

Günstig

GGSt

10–22%

Kanton Freiburg

Max. Reduktion

55%

nach 15 Jahren

Ø Kaufpreis EFH

CHF 900'000

Richtwert 2026

Marly — Gemeinde im Überblick

Einwohnerca. 8'500
BezirkSaane
Steuerfuss80%
KantonFreiburg (FR)

Wachsende Agglomerationsgemeinde, nahe Fribourg

Grundstückgewinnsteuer Marly — Beispiele

Kanton Freiburg: GGSt 1022%, max. 55% Reduktion nach 15 Jahren.

SzenarioBasissatzReduktionEff. SatzSteuer
5 J. · CHF 100'000 Gewinn12.4%12.4%CHF 12'400
10 J. · CHF 200'000 Gewinn14.8%-25.0%11.1%CHF 22'200
15 J. · CHF 300'000 Gewinn17.2%-50.0%8.6%CHF 25'800

Steuerfuss-Vergleich: Marly im Kanton

Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Freiburg 2026.

Häufige Fragen — Marly

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Marly?
In Marly (Kanton Freiburg) beträgt die GGSt 10–22% des erzielten Gewinns. Die Reduktion beträgt maximal 55% nach 15 Jahren. Der Gemeindesteuer-Fuss von 80% gilt nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, nicht für die GGSt.
Was kostet eine Immobilie in Marly?
Der Richtwert für ein Einfamilienhaus in Marly liegt bei rund CHF 900'000 (2026). Wachsende Agglomerationsgemeinde, nahe Fribourg.
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in Marly?
In Marly / Kanton Freiburg sparen Sie GGSt durch längere Besitzdauer (max. 55% Reduktion nach 15 Jahren), wertvermehrende Investitionen vom Gewinn abziehen, oder durch Ersatzbeschaffung (Steueraufschub). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre individuelle Situation.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Marly?
Der Gemeindesteuer-Fuss in Marly beträgt 80% (Stand 2026). Dieser gilt für Einkommens- und Vermögenssteuern. Wachsende Agglomerationsgemeinde, nahe Fribourg.
Wie berechne ich die Verkaufskosten in Marly?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Kanton Freiburg wählen, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, Besitzdauer angeben. Sie erhalten sofort die GGSt, Maklerkosten und Vorfälligkeitsentschädigung — auf den Franken genau.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Freiburg?
Der Steuersatz liegt zwischen 10% und 22%, abhängig von der Gewinnhöhe. Durch die Besitzdauer-Reduktion von bis zu 50% nach 25 Jahren kann der effektive Satz deutlich tiefer ausfallen.
Gibt es eine Handänderungssteuer in Freiburg?
Ja, der Kanton Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Million sind das CHF 15'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg?
Die Reduktion steigt mit der Besitzdauer und erreicht das Maximum von 50% nach 25 Jahren. Jedes zusätzliche Besitzjahr reduziert die Steuerlast spürbar.
Welche Abzüge sind bei der GGSt in Freiburg möglich?
Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen (Renovationen, Umbauten, energetische Sanierungen), Maklerprovisionen, Inseratekosten, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie die bezahlte Handänderungssteuer.
Ist Freiburg für Immobilienbesitzer steuerlich attraktiv?
Freiburg liegt im Schweizer Mittelfeld. Der Maximalsatz von 22% ist moderat, und die Handänderungssteuer von 1.5% ist tiefer als in Bern (1.8%) oder der Waadt (2.2%). Bei langer Besitzdauer kann die Steuerbelastung durch die 50%-Reduktion sehr tief ausfallen.

Steuertipps — Kanton Freiburg

  • Die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg beträgt bis zu 50% nach 25 Jahren — planen Sie Ihren Verkaufszeitpunkt entsprechend.
  • Die Handänderungssteuer von 1.5% ist als Anlagekosten abzugsfähig und senkt bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer.
  • Wertvermehrende Investitionen wie energetische Sanierungen oder Badezimmer-Erneuerungen können vollständig vom Gewinn abgezogen werden.
  • Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.

Kaufnebenkosten — Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2.5–3.5% des Kaufpreises.

FB

Geprüft von F. Bracher

Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist

Letzte Aktualisierung: April 2026

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