Arbon · Kanton Thurgau · Stand April 2026

Grundstückgewinnsteuer
Romanshorn

Romanshorn ist die grösste Hafenstadt am Schweizer Bodenseeufer. Wichtiger Bahnknotenpunkt mit Fährverbindung nach Friedrichshafen (DE).

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Steuerfuss

68%

Sehr günstig

GGSt

11–54%

Kanton Thurgau

Max. Reduktion

72%

nach 23 Jahren

Ø Kaufpreis EFH

CHF 1'100'000

Richtwert 2026

Romanshorn — Gemeinde im Überblick

Einwohnerca. 11'500
BezirkArbon
Steuerfuss68%
KantonThurgau (TG)

Grösster Bodensee-Hafen der Schweiz, Fähre nach Deutschland

Grundstückgewinnsteuer Romanshorn — Beispiele

Kanton Thurgau: GGSt 1154%, max. 72% Reduktion nach 23 Jahren.

SzenarioBasissatzReduktionEff. SatzSteuer
5 J. · CHF 100'000 Gewinn19.6%19.6%CHF 19'600
10 J. · CHF 200'000 Gewinn28.2%-25.0%21.1%CHF 42'300
20 J. · CHF 300'000 Gewinn36.8%-50.0%18.4%CHF 55'200

Steuerfuss-Vergleich: Romanshorn im Kanton

Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Thurgau 2026.

Häufige Fragen — Romanshorn

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Romanshorn?
In Romanshorn (Kanton Thurgau) beträgt die GGSt 11–54% des erzielten Gewinns. Die Reduktion beträgt maximal 72% nach 23 Jahren. Der Gemeindesteuer-Fuss von 68% gilt nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, nicht für die GGSt.
Was kostet eine Immobilie in Romanshorn?
Der Richtwert für ein Einfamilienhaus in Romanshorn liegt bei rund CHF 1'100'000 (2026). Grösster Bodensee-Hafen der Schweiz, Fähre nach Deutschland.
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in Romanshorn?
In Romanshorn / Kanton Thurgau sparen Sie GGSt durch längere Besitzdauer (max. 72% Reduktion nach 23 Jahren), wertvermehrende Investitionen vom Gewinn abziehen, oder durch Ersatzbeschaffung (Steueraufschub). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre individuelle Situation.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Romanshorn?
Der Gemeindesteuer-Fuss in Romanshorn beträgt 68% (Stand 2026). Dieser gilt für Einkommens- und Vermögenssteuern. Grösster Bodensee-Hafen der Schweiz, Fähre nach Deutschland.
Wie berechne ich die Verkaufskosten in Romanshorn?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Kanton Thurgau wählen, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, Besitzdauer angeben. Sie erhalten sofort die GGSt, Maklerkosten und Vorfälligkeitsentschädigung — auf den Franken genau.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Thurgau?
Der Steuersatz liegt zwischen 11% und 54%. Der hohe Maximalsatz trifft vor allem kurzfristige Spekulationsverkäufe. Durch die Besitzdauer-Reduktion von bis zu 60% nach 30 Jahren sinkt der effektive Satz deutlich.
Warum hat der Thurgau so hohe Steuersätze?
Der hohe Maximalsatz von 54% ist ein bewusstes Instrument gegen kurzfristige Immobilienspekulation. Bei langfristigem Halten (20+ Jahre) sinkt der effektive Steuersatz durch die grosszügige 60%-Reduktion auf ein moderates Niveau.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Thurgau?
Die Handänderungssteuer beträgt 1% des Kaufpreises. Bei CHF 1 Mio. Kaufpreis sind das CHF 10'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion im Thurgau?
Die Reduktion steigt über die Jahre und erreicht das Maximum von 60% nach 30 Jahren. Dies ist eine der grosszügigsten Reduktionen der Schweiz und kompensiert den hohen Maximalsatz.
Lohnt sich langfristiges Halten im Thurgau besonders?
Ja, im Thurgau ganz besonders. Der Unterschied zwischen kurzfristigem Verkauf (bis 54%) und langfristigem Halten (effektiv unter 22% nach 30 Jahren) ist einer der grössten aller Kantone. Jedes Besitzjahr zählt.

Steuertipps — Kanton Thurgau

  • Thurgau hat mit 54% den zweithöchsten Maximalsteuersatz der Schweiz — bei kurzer Besitzdauer kann die Steuer sehr hoch ausfallen.
  • Die grosszügige Reduktion von 60% nach 30 Jahren kompensiert den hohen Maximalsatz bei langem Halten.
  • Die Handänderungssteuer von 1% ist moderat und als Anlagekosten abzugsfähig.
  • Planen Sie den Verkaufszeitpunkt sorgfältig: Jedes zusätzliche Besitzjahr kann den effektiven Steuersatz deutlich senken.
  • Wertvermehrende Investitionen sind vollständig abzugsfähig und besonders bei hohen Steuersätzen steuerlich sehr wirksam.

Kaufnebenkosten — Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau fällt eine Handänderungssteuer von 1% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2–3% des Kaufpreises.

FB

Geprüft von F. Bracher

Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist

Letzte Aktualisierung: April 2026

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