Brig · Kanton Wallis · Stand April 2026

Grundstückgewinnsteuer
Naters

Naters liegt gegenüber von Brig und ist Ausgangspunkt zum UNESCO-Welterbe Aletschgletscher. Grösste Gemeinde im Oberwallis.

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Steuerfuss

115%

Höher

GGSt

5–24%

Kanton Wallis

Max. Reduktion

60%

nach 20 Jahren

Ø Kaufpreis EFH

CHF 850'000

Richtwert 2026

Naters — Gemeinde im Überblick

Einwohnerca. 10'000
BezirkBrig
Steuerfuss115%
KantonWallis (VS)

Tor zum Aletschgletscher (UNESCO), grösste Oberwalliser Gemeinde

Grundstückgewinnsteuer Naters — Beispiele

Kanton Wallis: GGSt 524%, max. 60% Reduktion nach 20 Jahren.

SzenarioBasissatzReduktionEff. SatzSteuer
5 J. · CHF 100'000 Gewinn8.8%8.8%CHF 8'800
10 J. · CHF 200'000 Gewinn12.6%-25.0%9.5%CHF 18'900
20 J. · CHF 300'000 Gewinn16.4%-50.0%8.2%CHF 24'600

Steuerfuss-Vergleich: Naters im Kanton

Visp115%
Naters ← hier115%

Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Wallis 2026.

Häufige Fragen — Naters

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Naters?
In Naters (Kanton Wallis) beträgt die GGSt 5–24% des erzielten Gewinns. Die Reduktion beträgt maximal 60% nach 20 Jahren. Der Gemeindesteuer-Fuss von 115% gilt nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, nicht für die GGSt.
Was kostet eine Immobilie in Naters?
Der Richtwert für ein Einfamilienhaus in Naters liegt bei rund CHF 850'000 (2026). Tor zum Aletschgletscher (UNESCO), grösste Oberwalliser Gemeinde.
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in Naters?
In Naters / Kanton Wallis sparen Sie GGSt durch längere Besitzdauer (max. 60% Reduktion nach 20 Jahren), wertvermehrende Investitionen vom Gewinn abziehen, oder durch Ersatzbeschaffung (Steueraufschub). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre individuelle Situation.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Naters?
Der Gemeindesteuer-Fuss in Naters beträgt 115% (Stand 2026). Dieser gilt für Einkommens- und Vermögenssteuern. Tor zum Aletschgletscher (UNESCO), grösste Oberwalliser Gemeinde.
Wie berechne ich die Verkaufskosten in Naters?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Kanton Wallis wählen, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, Besitzdauer angeben. Sie erhalten sofort die GGSt, Maklerkosten und Vorfälligkeitsentschädigung — auf den Franken genau.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Wallis?
Der Steuersatz liegt zwischen 5% und 24%. Der tiefe Einstiegssatz macht das Wallis bei kleinen Gewinnen attraktiv. Bei langer Besitzdauer (30+ Jahre) kann die Steuer um bis zu 50% reduziert werden.
Gibt es eine Handänderungssteuer im Wallis?
Ja, das Wallis erhebt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% des Kaufpreises. Bei CHF 1 Mio. Kaufpreis sind das CHF 15'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion im Wallis?
Die Reduktion steigt über die Jahre und erreicht das Maximum von 50% nach 30 Jahren. Die 30-jährige Frist ist länger als in vielen anderen Kantonen — das Wallis belohnt besonders langfristiges Halten.
Welche Abzüge sind bei der GGSt im Wallis möglich?
Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen, Maklerkosten, Grundbuch- und Notariatsgebühren sowie die bezahlte Handänderungssteuer von 1.5%. Energetische Sanierungen sind als wertvermehrend abzugsfähig.
Ist das Wallis für Ferienwohnungsbesitzer steuerlich attraktiv?
Das Wallis hat moderate Steuersätze (5–24%), aber die Reduktion dauert 30 Jahre — länger als in den meisten Kantonen. Für Ferienwohnungen in Tourismusorten ist dies relevant, da diese oft nach kürzerer Haltedauer verkauft werden. Der effektive Steuersatz liegt dann noch relativ hoch.

Steuertipps — Kanton Wallis

  • Das Wallis hat mit 5–24% einen moderaten Tarif. Der tiefe Einstiegssatz von 5% ist bei kleinen Gewinnen vorteilhaft.
  • Die Besitzdauer-Reduktion von 50% wird erst nach 30 Jahren erreicht — langsamer als in vielen anderen Kantonen.
  • Die Handänderungssteuer von 1.5% liegt im Schweizer Mittelfeld und ist als Anlagekosten abzugsfähig.
  • In Tourismusgemeinden (Zermatt, Verbier, Crans-Montana) gelten die gleichen Steuersätze, aber die Immobilienpreise sind deutlich höher.
  • Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.

Kaufnebenkosten — Kanton Wallis

Im Kanton Wallis fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2.5–3.5% des Kaufpreises.

FB

Geprüft von F. Bracher

Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist

Letzte Aktualisierung: April 2026

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