Veveyse · Kanton Freiburg · Stand April 2026

Grundstückgewinnsteuer
Châtel-St-Denis

Châtel-St-Denis ist der Hauptort des Bezirks Veveyse im Süden des Kantons. Tor zu den Freiburger Voralpen, nahe dem Genfersee und Les Paccots Skigebiet.

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Steuerfuss

85%

Günstig

GGSt

10–22%

Kanton Freiburg

Max. Reduktion

55%

nach 15 Jahren

Ø Kaufpreis EFH

CHF 850'000

Richtwert 2026

Châtel-St-Denis — Gemeinde im Überblick

Einwohnerca. 7'000
BezirkVeveyse
Steuerfuss85%
KantonFreiburg (FR)

Hauptort Veveyse, Tor zu den Voralpen, nahe Genfersee

Grundstückgewinnsteuer Châtel-St-Denis — Beispiele

Kanton Freiburg: GGSt 1022%, max. 55% Reduktion nach 15 Jahren.

SzenarioBasissatzReduktionEff. SatzSteuer
5 J. · CHF 100'000 Gewinn12.4%12.4%CHF 12'400
10 J. · CHF 200'000 Gewinn14.8%-25.0%11.1%CHF 22'200
15 J. · CHF 300'000 Gewinn17.2%-50.0%8.6%CHF 25'800

Steuerfuss-Vergleich: Châtel-St-Denis im Kanton

Schweizer Durchschnitt ca. 130%. Kanton Freiburg 2026.

Häufige Fragen — Châtel-St-Denis

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Châtel-St-Denis?
In Châtel-St-Denis (Kanton Freiburg) beträgt die GGSt 10–22% des erzielten Gewinns. Die Reduktion beträgt maximal 55% nach 15 Jahren. Der Gemeindesteuer-Fuss von 85% gilt nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, nicht für die GGSt.
Was kostet eine Immobilie in Châtel-St-Denis?
Der Richtwert für ein Einfamilienhaus in Châtel-St-Denis liegt bei rund CHF 850'000 (2026). Hauptort Veveyse, Tor zu den Voralpen, nahe Genfersee.
Wie spare ich Grundstückgewinnsteuer in Châtel-St-Denis?
In Châtel-St-Denis / Kanton Freiburg sparen Sie GGSt durch längere Besitzdauer (max. 55% Reduktion nach 15 Jahren), wertvermehrende Investitionen vom Gewinn abziehen, oder durch Ersatzbeschaffung (Steueraufschub). Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Ihre individuelle Situation.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Châtel-St-Denis?
Der Gemeindesteuer-Fuss in Châtel-St-Denis beträgt 85% (Stand 2026). Dieser gilt für Einkommens- und Vermögenssteuern. Hauptort Veveyse, Tor zu den Voralpen, nahe Genfersee.
Wie berechne ich die Verkaufskosten in Châtel-St-Denis?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner: Kanton Freiburg wählen, Kauf- und Verkaufspreis eingeben, Besitzdauer angeben. Sie erhalten sofort die GGSt, Maklerkosten und Vorfälligkeitsentschädigung — auf den Franken genau.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Freiburg?
Der Steuersatz liegt zwischen 10% und 22%, abhängig von der Gewinnhöhe. Durch die Besitzdauer-Reduktion von bis zu 50% nach 25 Jahren kann der effektive Satz deutlich tiefer ausfallen.
Gibt es eine Handänderungssteuer in Freiburg?
Ja, der Kanton Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Million sind das CHF 15'000.
Wie funktioniert die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg?
Die Reduktion steigt mit der Besitzdauer und erreicht das Maximum von 50% nach 25 Jahren. Jedes zusätzliche Besitzjahr reduziert die Steuerlast spürbar.
Welche Abzüge sind bei der GGSt in Freiburg möglich?
Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen (Renovationen, Umbauten, energetische Sanierungen), Maklerprovisionen, Inseratekosten, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie die bezahlte Handänderungssteuer.
Ist Freiburg für Immobilienbesitzer steuerlich attraktiv?
Freiburg liegt im Schweizer Mittelfeld. Der Maximalsatz von 22% ist moderat, und die Handänderungssteuer von 1.5% ist tiefer als in Bern (1.8%) oder der Waadt (2.2%). Bei langer Besitzdauer kann die Steuerbelastung durch die 50%-Reduktion sehr tief ausfallen.

Steuertipps — Kanton Freiburg

  • Die Besitzdauer-Reduktion in Freiburg beträgt bis zu 50% nach 25 Jahren — planen Sie Ihren Verkaufszeitpunkt entsprechend.
  • Die Handänderungssteuer von 1.5% ist als Anlagekosten abzugsfähig und senkt bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer.
  • Wertvermehrende Investitionen wie energetische Sanierungen oder Badezimmer-Erneuerungen können vollständig vom Gewinn abgezogen werden.
  • Bei Ersatzbeschaffung des selbstbewohnten Wohneigentums wird die Steuer aufgeschoben.

Kaufnebenkosten — Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg fällt eine Handänderungssteuer (Droit de mutation) von 1.5% an. Zusammen mit Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen die Kaufnebenkosten ca. 2.5–3.5% des Kaufpreises.

FB

Geprüft von F. Bracher

Upchain Consulting AG · Immobilien- und Steuerspezialist

Letzte Aktualisierung: April 2026

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